Warum muss alles so kompliziert sein? Wer profitiert davon? Gibt es bessere Lösungen?
Die jetzigen Regelungen sind nicht familienfreundlich. Sie erwecken nicht den Eindruck, dass Kinder von der Gesellschaft, also von uns allen, erwünscht sind.
Das verworrene Recht mit unterschiedlichen Zuständigkeiten ist auch dadurch entstanden, dass die Kosten zwischen Bund, Ländern und Kommunen hin und hergeschoben wurden, politische Interessen (FDP) für ihre Interessengruppe durchgesetzt werden sollten und statistische Auswirkungen für die Präsentation von familienfreundlicher Politik eine Rolle spielten. Das alles ist aber für die Kinder und ihre Eltern unerheblich.
Besser wäre:
- Ein kostenfreier Hort und Kindergarten
- Vor- und nachmittags mit Verpflegung und Vorschule für alle. Keine „Ersatzlösungen“. Wer das möchte, der kann das auch selbst finanzieren.
- Lernmittelfreiheit für die Schulen mit allgemeiner Schulpflicht.
- Die Länder bestimmen die Lernmittel einheitlich. Keine unterschiedlichen Lernmittel in den Schulen oder sogar Schulklassen.
- Ein Kindergeld
- Nach Altersstufen gestaffelt (dann evtl. niedriger), aber einheitlich für alle, das nicht als Einkommen der Familie oder der Eltern zählt.
- Kindergeld nur bis zur Beendigung der allgemeinen Schulpflicht
- Danach BaföG, BAB, Grundsicherung behinderter Menschen, Arbeitslosen-geld II usw. – dafür spricht viel, z.B. haben die „Kinder“ dann ein eigenes „Einkommen“ und dafür Verantwortung, die Eltern können es nicht anders ausgeben, was ja auch vorkommt. Dazu wäre nur eine Erhöhung der Beträge der anderen Förderung (z.B. BaföG Grundbetrag ohne Einkommensanrechung) notwendig und für viele entfällt ein doppelter Behördenweg.
- Regelung des Gesamtkomplexes im Sozialgesetzbuch
- Bei der Entstehung des Sozialgesetzbuches war einmal geplant, das Kinder-geldrecht im 6. Buch des SGB zu regeln. Jetzt als Teil des Steuerrechts und für eine verschwindend kleine Anzahl Berechtigter im SGB – (Bundeskindergeldgesetz) ist total irreführend.
- Kindergeld und Steuerrecht – das widerspricht sich
- Es gibt eine dreigeteilte Familienförderung – mit einer gravierenden Benachteiligung armer Familien. Den Reichen ein Kindergeld und mit dem Einkommensteuerbescheid nachträglich ein nach dem Steuersatz gestaffelter Steuervorteil- dem Mittelstand das Kindergeld und den ärmeren Familien nichts. Das ist der Eindruck, den jeder haben muss. Ist ein Steuervorteil Familienförderung, die den Kindern hilft? Das Kindergeld wird auf das Arbeitslosengeld II (umgangssprachlich Hartz IV) und die soziale Grundsicherung als „Einkommen“ angerechnet. Das darf so nicht bleiben und muss auch von uns, der SPD deutlich angesprochen werden. Aus dem Sozialrecht (SGB VI) ist Einkommensteuerrecht geworden. Folgen: Finanzgerichtsbarkeit- mit Anwalts- und Gerichtskosten.
- Kindergeld für arbeitslose Kinder oder ausbildungssuchende Kinder entfällt
- Soweit es sich um hilfebedürftige Familien handelt wird bereits jetzt Arbeitslosengeld II bezogen – andere sollten nicht mehr gefördert werden – (außer Bafög usw.) weil sie als Familie diese Förderung nicht unbedingt notwendig haben und eine personenbezogene Förderung der wahlberechtigten und sich erwachsen fühlenden „Kinder“ ja gesichert ist.
- Nur noch eine zuständige Stelle, die Familienkasse
- Es ist nicht gut, wenn mehrere oder viele zuständig sind. Die Reibungsverluste und die Mehrarbeit für Eltern und Verwaltungen verursachen erhebliche Kosten und frustrieren die Betroffenen und die Verwaltungen. Heute sind Familienkassen, Finanzämter, öffentliche Arbeitgeber (als Familienkasse, denen die Sachkenntnis häufig fehlt und das zu Wechsel der Zuständigkeiten und Überschneidungen führt)), Finanzgerichte und Sozialgerichte (für BKGG) zuständig.
- Erziehungsgeld auch durch die Familienkasse
- Für andere Leistungen – wie das Erziehungsgeld sollten und könnten auch die Familienkasse zuständig sein. Es bliebe auch zu überlegen, ob nicht die Jugendämter mit ihrer weitergehenden Betreuung einbezogen, also integriert sein sollten.
- Kindergeldzuschlag abschaffen – Es ist eine Arbeitsbeschaffungs-maßnahme für Juristen und Verwaltungen
- Unterschiedliche Einkommensbegriffe, doppelte und immer wiederkehrende Behördengänge unter dem Deckmantel einer Familienförderung. Die Arbeitsgemeinschaft entscheidet Ablehnung und sofort muss bei der Familienkasse ein Antrag auf Kindergeldzuschlag gestellt werden. Bei nicht immer gleichem monatlichem Einkommen gibt es immer wieder wechselnde Zuständig-keiten, neue Anträge, weitere Belege vom Arbeitgeber und anderen. Mit Pech jeden Monat neu!! Wer hat schon ein ständig gleich bleibendes Einkommen?
- Diese Regelung ist alles andere als bürgerfreundlich. Sie ist weder familienfreundlich noch nutzt sie den Kindern. Die bei Wegfall der Regelung eingesparten Verwaltungskosten und der beschämend geringe Betrag der einzelnen Familie für den „Zuschlag“ könnten zur Erhöhung des Kindergeldes beitragen und auch zu Kindergartenplätzen, dem gesunden Essen im Kindergarten und zur Ganztagsbetreuung genutzt werden auch für diejenigen, die nur eine Teilzeitstelle oder gar keine Arbeitsstelle haben.